Atlantikfestung

Die Atlantikfestungen waren wichtige Küstenstädte am Atlantik in den im Zweiten Weltkrieg von Deutschland besetzten Ländern Frankreich und Niederlande. Als Teile des Atlantikwalles wurden sie von der Wehrmacht besonders stark befestigt und sollten im Falle einer Invasion der Westalliierten auf dem europäischen Festland so lange wie möglich verteidigt werden. Am 19. Januar 1944 wurden auf Anordnung Adolf Hitlers die Häfen IJmuiden, Hoek van Holland, Dünkirchen, Boulogne, Le Havre, Cherbourg, Saint-Malo, Brest, Lorient, Saint-Nazaire sowie „Gironde Nord“ (Royan) und „Gironde Süd“ (Le Verdon) zu Festungen erklärt.[1] Dieser Liste wurden später noch die Halbinsel Walcheren, Calais, La Rochelle und die ebenfalls deutsch besetzten britischen Kanalinseln hinzugefügt. Auch die am Mittelmeer gelegenen Hafenstädte Toulon und Marseille erhielten den Festungsstatus. Im engeren Sinne versteht man unter den Atlantikfestungen nur die französischen Atlantikhäfen von der Bretagne bis zur Girondemündung.

Hitler hatte die „fixe Idee“, man könne den Vormarsch eines Gegners stoppen oder verlangsamen, indem man einen Verkehrsknotenpunkt zur „Festung“ oder zum „Festen Platz“ erklärte. Die Atlantikfestungen sollten zum einen den im Atlantik eingesetzten U-Booten so lange wie möglich Operationsfreiheit gewährleisten und zum anderen die Alliierten daran hindern, die häufig gut ausgebauten Häfen für ihre Nachschublieferungen zu nutzen. Daneben erhoffte man sich propagandistische Vorteile und eine Stärkung der Kampfmoral. In Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) vom Februar 1944 zur Verteidigung der Festungen wurde befohlen, „bis zum letzten Mann“ oder „bis zur letzten Patrone“ zu kämpfen und keinesfalls zu kapitulieren.

Einige Atlantikfestungen wurden nach der Landung in der Normandie im Sommer 1944 von alliierten Truppen erobert; andere kapitulierten erst mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945.

  1. Thorsten Heber: Der Atlantikwall 1940-1945 (Band 1), S. 472 f.

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